Die Baugenehmigung zur Attraktion Wakobato, einer Neuerrichtung auf dem ehemaligen Märchensee, wurde vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft, nachdem BOVIVO einen Anlieger bei seiner Klage unterstützte.
Im Rahmen der Umgestaltung des Märchensees Ende der 2.000er Jahre wurde auf dem See eine neue Fahr- Attraktion Wakobato errichtet. Wenngleich die Attraktion technisch keine wesentliche Lärmquelle darstellte, so waren die Besucher mit ihren Freuderufen über erzielte Erfolge bei ihrer Rundreise doch so laut, dass an ein entspanntes Wochenende nicht mehr zu denken war.
BOVIVO hatte im Vorfeld mit dem damaligen Brühler Bürgermeister Michael Kreuzberg gesprochen, aber mit den Hinweisen keinen Erfolg gehabt, sodass eine juristische Auseinandersetzung erforderlich wurde.
Mit der Unterstützung von BOVIVO konnte ein Anlieger erfolgreich gegen die Baugenehmigung durch die Stadt Brühl vor dem Verwaltungsgericht und auch später vor dem Oberverwaltungsgericht klagen. Die Baugenehmigung war rechtswidrig und die Attraktion musste an Sonn- und Feiertagen geschlossen werden.
Ferner wurde festgestellt, dass das bestehende Lärmniveau für die unmittelbaren Anlieger zu hoch ist. Daher wurde dem Phantasialand auferlegt, ein Lärmkataster zu führen, aus dem über ein Lärmemissionsmodell die Auswirkungen für die Nachbarschaft durch existierende aber auch zukünftige Lärmquellen festgestellt werden kann.
Als Ergebnis kann man nach mehr als 10 Jahren feststellen, dass sich durch das Engagement von BOVIVO das Lärmniveau deutlich reduziert hat.
Foto: Dr.Müller